Bis zu 70% Förderung für Ihre neue Wärmepumpe – Speziell für Rentner und Geringverdiener!

Bis zu 70% Förderung für Ihre neue Wärmepumpe – Speziell für Rentner und Geringverdiener!
Gute Nachrichten für Hausbesitzer mit kleinem Einkommen: Der Staat unterstützt Sie beim Umstieg auf eine moderne Wärmepumpe mit bis zu 70% Zuschuss. Als Rentner oder Geringverdiener profitieren Sie von einem besonderen Einkommens-Bonus!
Warum gerade jetzt?
Ab 2026 wird das Heizen teurer – ohne zu wissen, ob Öl- und Gaspreise weiter steigen. Mit einer Wärmepumpe heizen Sie klimafreundlich und können Ihre Heizkosten um bis zu 45% senken. Und das Beste: Der Staat übernimmt den Großteil der Kosten!
So viel können Sie sparen:
Beispielrechnung für Rentner:
- Gesamtkosten Wärmepumpe: 30.000 €
- Ihre Förderung (70%): 21.000 €
- Ihr Eigenanteil: nur 9.000 €
Mit dem vollen Fördersatz zahlen Sie weniger als ein Drittel selbst!
Diese Förderungen stehen Ihnen zu:
30% Grundförderung – für alle
Jeder Hausbesitzer erhält automatisch 30% Zuschuss für die neue Wärmepumpe, inklusive Installation, Hydraulik-Abgleich und Fachplanung.
30% Einkommens-Bonus – speziell für Sie!
Das ist Ihr Vorteil als Rentner oder Geringverdiener:
Wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 € liegt, erhalten Sie zusätzliche 30% Förderung!
Wichtig für Rentner: Sie benötigen keine Einkommensteuerbescheide! Es reichen:
- Rentenbezugsmitteilungen der letzten 2 relevanten Jahre (erhältlich bei Ihrer Rentenversicherung)
- Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG für weitere Renten
- Selbsterklärung, dass keine weiteren Einkünfte vorliegen
Berechnet wird der Durchschnitt aus dem 2. und 3. Jahr vor Antragstellung. Bei einem Antrag 2025 sind das die Jahre 2023 und 2022.
20% Klimageschwindigkeits-Bonus
Zusätzliche 20% erhalten Sie beim Austausch Ihrer alten:
- Ölheizung
- Kohleheizung
- Nachtspeicherheizung
- Gasheizung (mindestens 20 Jahre alt)
Achtung: Dieser Bonus sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um 3% – jetzt handeln lohnt sich!
5% Effizienz-Bonus
Für besonders effiziente Wärmepumpen mit:
- Natürlichem Kältemittel (z.B. Propan) oder
- Nutzung von Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme
Maximal 70% Förderung – so rechnet es sich:
| Ihre Situation | Fördersatz | Bei 30.000 € Kosten |
|---|---|---|
| Grundförderung allein | 30% | 9.000 € Zuschuss |
| + Einkommens-Bonus | 60% | 18.000 € Zuschuss |
| + Klimabonus | 70% | 21.000 € Zuschuss |
Die Förderung ist auf max. 70% von 30.000 € gedeckelt = max. 21.000 € Zuschuss
Zusätzliche Unterstützung: Ergänzungskredit
Bei einem Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 € können Sie zusätzlich einen zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit (bis 120.000 €) beantragen – ideal, wenn Sie weitere Kosten finanzieren möchten.
Das müssen Sie wissen:
- Antrag VOR Beginn der Arbeiten stellen
- Nur für Bestandsgebäude (Heizung mindestens 5 Jahre alt)
- Sie müssen das Haus selbst bewohnen (Hauptwohnsitz)
- 36 Monate Zeit für die Umsetzung
- Kombination mit kommunalen Förderungen möglich
So einfach geht's:
- Kostenlose Beratung bei uns – wir prüfen Ihre Fördermöglichkeiten
- Angebot einholen – wir erstellen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag
- Förderantrag stellen – wir unterstützen Sie bei allen Unterlagen und der Online-Antragstellung
- Installation – nach Förderzusage bauen wir Ihre neue Wärmepumpe ein
- Nachweise einreichen – wir helfen Ihnen auch dabei
Diese Unterlagen benötigen Sie als Rentner:
Für den Förderantrag:
- Liefer- und Leistungsvertrag (bekommen Sie von uns)
- BzA-ID (stellen wir für Sie aus)
- Meldebescheinigung
Für den Einkommens-Bonus (nach Installation):
- Rentenbezugsmitteilungen (2. und 3. Jahr vor Antrag)
- Bescheinigung § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG
- Selbsterklärung zu weiteren Einkünften
- Grundbuchauszug
Keine Sorge: Wir helfen Ihnen, alle Unterlagen zusammenzustellen!
Wir machen die Wärmewende einfach – auch für Rentner!
Als erfahrene Heizungsbauer kennen wir die besonderen Anforderungen für Rentner und Geringverdiener. Wir:
- Beraten Sie kostenfrei zu Ihren individuellen Fördermöglichkeiten
- Prüfen, ob Sie die vollen 70% erhalten können
- Helfen beim Beschaffen aller notwendigen Unterlagen
- Unterstützen Sie bei der Online-Antragstellung
- Übernehmen die fachgerechte Installation
- Reichen alle Nachweise für Sie ein
Unser Versprechen: Transparente Kosten, faire Beratung, komplette Abwicklung aus einer Hand!
Häufige Fragen von Rentnern:
„Ich habe keine Steuerbescheide mehr – kann ich trotzdem den Bonus bekommen?" Ja! Sie können Rentenbezugsmitteilungen einreichen.
„Wird meine Betriebsrente auch gezählt?" Ja, alle Renteneinkünfte werden berücksichtigt – auch Betriebsrenten und private Renten.
„Was ist, wenn ich noch etwas Miete oder Zinsen bekomme?" Sie müssen dies in der Selbsterklärung angeben. Solange Ihr Gesamteinkommen unter 40.000 € liegt, erhalten Sie den Bonus.
„Ich wohne zur Miete – kann ich die Förderung bekommen?" Nein, die Förderung können nur Eigentümer beantragen, die selbst im Haus wohnen.
Jetzt handeln – Fördermittel sind begrenzt!
Die aktuelle Förderung läuft 2025 weiter, aber:
- Der Klimabonus sinkt ab 2029 schrittweise
- Politische Änderungen sind nicht ausgeschlossen
- Die Fördermittel könnten begrenzt werden
Sichern Sie sich jetzt die maximale Förderung!
Weiterführende Informationen:
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenlose Erstberatung! Wir beantworten alle Ihre Fragen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, wie viel Förderung Sie erhalten können.
Hinweis: Alle Angaben basieren auf dem Stand November 2025 und sind ohne Gewähr. Aktuelle Details finden Sie auf www.kfw.de. Wir empfehlen eine individuelle Beratung.